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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von MS Fensterputzer, nachfolgend MSF, gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Verbrauchern gem. § 13 BGB. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Abweichende Vereinbarungen in getätigten Angeboten und/oder Verträgen haben Vorrang. Zustandekommen des Vertrages Die AGB von MSF sind Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines rechtlich gültigen Vertrages. Die Vertragsvereinbarung bedarf der schriftlichen oder telefonischen Form. Dabei reicht auch eine schriftliche bzw. mündliche Auftragsbestätigung durch MSF nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber aus. Damit akzeptiert und bestätigt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. MSF führt grundsätzlich nur Aufträge nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland durch. Die Preise für Leistungen von MSF unterliegen keinerlei tariflichen oder ähnlichen Bestimmungen. Preise und Preisvereinbarungen sind von MSF frei wählbar. Es gelten die vereinbarten und auf der Rechnung ausgewiesenen Stundensätze oder Pauschalen. Preiserhöhungen oder Preisanpassungen sind jederzeit möglich. Ausgenommen hiervon ist ein laufender Auftrag. Jede angefangene Stunde wird im Viertelstundentakt (15 Minuten) berechnet. Über Preisveränderungen werden Auftraggeber ggf. informiert. Die Anfahrtskosten von MSF sind in den Preisen enthalten und werden nicht extra in der Rechnungsstellung ausgewiesen. Wird MSF an der termingerechten Ausführung des Auftrages seitens des Auftraggebers behindert, sei es durch nicht Anwesenheit oder durch verspätete Stornierung des Auftrages, wird ein Entgelt in Höhe 70% des Auftragswertes berechnet. Dienstaufhebung, Einstellung der Tätigkeit. MSF kann jederzeit die Tätigkeiten einstellen. Gründe wären: Verstoß gegen behördliche Auflagen, gegen etwaige Richtlinien von Innungen oder ähnlicher Institutionen, etc. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits geleisteten Tätigkeiten sind sofort vom Auftraggeber zu leisten. Bei Pauschalleistung ist sofort der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Ergibt sich erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so kann MSF vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Haftung und Gewährleistung Sofern Leistungen, benötigte Betriebsmittel oder Produkte, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, durch Drittanbieter erbracht, vermittelt oder verwendet wurden, übernimmt MSF keinerlei Haftung dafür. Für Produktmängel und Funktion der gelieferten Waren übernimmt MSF keine Haftung. Für Produktgarantien sind generell die Hersteller verantwortlich. MSF übernimmt keinerlei Haftung für Herstellergarantien. Für durch MS verursachte Schäden bei der Auftragsausführung (hierzu zählen ausschließlich, Sach-, Personen- und Transportschäden) haftet MSF nur, wenn vom Kunden nachgewiesen werden kann, das der jeweilige Schaden tatsächlich durch MSF verursacht wurde. Eine Gewährleistung für die erbrachten Reinigungsarbeiten aller Art besteht nur bis zum Tag der Abnahme (am Tag der Ausführung, bei umfangreicheren Aufträgen immer der letzte Tag der Ausführung) durch den Auftraggeber. Für Schäden an Wintergartendächern, welche nur durch Begehung gereinigt werden können, übernimmt MSF keine Haftung, da mangelhafte Verlegung (unter Spannung, Passungenauigkeit) fast immer den Schadensgrund darstellt. Grundsätzlich sind die zu reinigenden Flächen MSF frei zugängig zu machen. Sollte MSF oder seine Mitarbeiter zum Zwecke der Reinigung selber Gegenstände forträumen, um sie herum reinigen oder über, unter oder nebenher greifen müssen, um Reinigungen durchführen zu können, so übernimmt MSF keine Haftung für Schäden, die durch eine solche nicht vertragskonforme Tätigkeit entstehen. Jeglicher Schadensersatzanspruch, berechtigt oder nicht, ist bei Beendigung der Tätigkeit gegenüber dem Mitarbeiter zu erheben. Sicherheitseinbehalt Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen. Termine Termine bilden die Grundlage des Dienstleistungsvertrages und sind, einmal vereinbart, einzuhalten. Aus wichtigen Gründen können Termine geändert werden, wenn dies einem verantwortlichen Mitarbeiter von MS mindestens 12 Stunden vorher telefonisch mitgeteilt wird. Eine Mitteilung auf einer Mailbox oder einem Anrufbeantworter gelten als nicht erhalten. Bei kurzfristigeren Terminänderungen kann MSF Schadensersatz für den Verdienstausfall geltend machen, so MSF keine Möglichkeit hatte, dieses Terminfenster erneut zu belegen. Dies gilt auch, wenn eine Terminänderung erst vor Ort nach erfolgter Anfahrt notwendig wird. In diesem Falle ist immer mindestens die Anfahrtsgebühr in Höhe von 0,60 EUR / KM zu erstatten. Zahlungsweise und Zahlungsverzug Die Rechnung für die durch MSF erbrachten Leistungen kann wahlweise bar oder per Überweisung erfolgen. Bei bargeldloser Zahlung wird dem Auftraggeber eine Frist von 10 Tagen (nicht Werktage) zur Begleichung der Rechnung gewährt. Dabei gilt das Buchungsdatum des Zahlungseinganges auf dem Konto von MSF. Nach Ablauf der Frist ist MSF berechtigt ohne zu mahnen beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid zu veranlassen. Bei ausbleibender Zahlung ist MSF weiterhin berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Dies gilt auch für bereits angezahlte Teilleistungen (in zuvor gestellten Rechnungen), jedoch der Rechnungsendbetrag bereits überfällig ist. Die Aufrechnung gegen Forderungen des Auftraggebers an MSF ist unzulässig.

 

Vertragsstornierung / Vertragsablehnung / Vertragsende Eine Stornierung des Auftrages hat bis spätestens 2 Werktage vor Beginn der ersten Arbeitsstunde zu erfolgen. Andernfalls wird von MSF ein Entgelt in Höhe von 70% des Auftragswertes berechnet. MSF lehnt grundsätzlich alle Aufträge ab, die gegen Recht und Sitte verstoßen, spezieller Auflagen und Genehmigungen bedürfen und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auszuführen wären. Ohne schriftliche Reklamationen innerhalb von 10 Tagen erkennt der Kunde die erbrachte Leistung von MSF im vollen Umfang an und das Vertragsverhältnis zwischen MSF und seinem Auftraggeber gilt als "ordentlich" beendet. Danach erlischt jeglicher Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber MSF. Datenschutz Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Geltendes Recht Für diese Geschäftsbedingungen und den Geschäftsbeziehungen zwischen MSF und seinen Auftraggebern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere Rechte und das Internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen und finden keine Anerkennung. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

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